Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung für die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website. Jede Anmeldung ist vonseiten des Kunden verbindlich. Mit der Anmeldung über das Anmeldeformular der Website ist ein Platz für die Teilnahme an der Veranstaltung vorreserviert. Fix reserviert ist der Platz für die Teilnahme an der Veranstaltung für den Kunden erst mit der Einzahlung der Teilnahmegebühr auf das in der Rechnung angegebene Konto.

 

2. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung fällig und vor dem Beginn der Veranstaltung auf das angegebene Konto einzuzahlen.

 

3. Stornogebühren

Es werden nur Stornierungen anerkannt, die in schriftlicher Form eingehen.

Nachstehende Stornogebühren kommen zur Anwendung:

    • bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung  0 % des angebotenen Honorars

    • 9 bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung 50 % des angebotenen Honorars

    • 4 bis 0 Werktage vor Beginn der Veranstaltung 100 % des angebotenen Honorars

Versäumt ein Teilnehmer die Veranstaltung, so hat er keinen Anspruch auf Ersatz. Nimmt eine Ersatzperson an der Veranstaltung teil, muss diese den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Die ursprünglich angemeldete Person ist für die Bezahlung der Teilnahmegebühr haftbar.

 

4. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften

Erfolgt die Buchung der Veranstaltung per Anmeldeformular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch, so können Sie gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Anmeldung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

  .

 5.Garteninfo E-Mails

Du kannst auf meiner Internetseite die Garteninfo abonnieren. Ich verarbeite dazu deinen Vornamen und deine E-Mail-Adresse. Die E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich, um dir die Garteninfo zuzusenden, deinen Vornamen verwende ich nur für die persönliche Anrede.


Du kannst die Garteninfo jederzeit abbestellen. Dazu findest du einen Abmelde-Link in jeder Garteninfo E-Mail.


Um die Beliebtheit der Garteninfo zu analysieren und diese zu optimieren, protokolliere ich, ob die E-Mails geöffnet und Links geklickt wurden. Wenn du die Garteninfo abonnierst hast du dieser Nutzungsanalyse zugestimmt. Du kannst diese Einwilligung widerrufen, indem du dich von der Garteninfo abmeldest.


Sie können Ihren Widerruf per Post oder E-Mail übermitteln:

Birgit Hofer

Mannshalm 15,

3931 Schweiggers,

Österreich

E-Mail: info@birgits-naturerlebnis.at

 

6. Änderung bei der Veranstaltungsorganisation

Organisatorisch bedingte Änderungen bei Veranstaltungen sind vorbehalten. Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden, wird eine allfällig vorab entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

8. Ausschluss von Teilnehmern an Veranstaltungen

Es ist dem Veranstalter vorbehalten, im Einzelfall auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmer von einer Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach Einschätzung des Veranstalters das Erreichen des Ziels der Veranstaltung gefährdet ist.

 

9. Kursunterlagen

Die Unterlagen, welche den Teilnehmern aus Veranstaltungen überlassen werden, dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung seitens des Veranstalters Dritten überlassen oder in irgendeiner Form vervielfältigt werden.

 

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit von Kursunterlagen oder weiterem Informationsmaterial. Er haftet auch nicht für die von externen Trainern übermittelten Inhalte oder Meinungen.

 

11. Aufnahmen von Bildern und deren Veröffentlichung

Die Teilnehmer an Veranstaltungen von Birgits Naturerlebnis erklären sich damit einverstanden, dass Foto- oder Video-Aufnahmen, welche bei deren Teilnahme an Veranstaltungen aufgenommen werden, in online-Medien wie z. B. Webseiten und sozialen Medien veröffentlicht werden.

Wenn Sie dies nicht möchten, unterrichten Sie bitte den Veranstalter oder den Trainer spätestens vor Beginn der Veranstaltung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietgärten und Selbsterntegärten

 

Für die Nutzung eines Bio-Gemüsegartens gelten folgende allgemeine Nutzungsbedingungen

 

zwischen

 

dem Kunden

 

und

 

Birgits Naturerlebnis, Mannshalm 15, 3931 Schweiggers nachstehend "Birgits Naturerlebnis" genannt.

 

Der Kunde unterbreitet hiermit  Birgits Naturerlebnis das Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit nachstehendem Inhalt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Birgits Naturerlebnis das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen annehmen. Eine Annahme durch Birgits Naturerlebnis ist regelmäßig darin zu sehen, dass dem Kunden an dessen angegebene E-Mail-Adresse eine Rechnung übermittelt wird.

 

§ 1 Vertragsgegenstand / Pflichten Birgits Naturerlebnis

 

Birgits Naturerlebnis verfügt über eine landwirtschaftliche Nutzfläche an dem vom Kunden gewählten Standort.

 

Birgits Naturerlebnis überlassen dem Kunden ein Teilstück aus dieser Nutzfläche in der vom Kunden gewählten Größe zum Zwecke des eigenständigen und nicht gewerblichen Gemüseanbaus durch den Kunden (nachstehend: Vertragsgegenstand). Die genaue Bestimmung des zu überlassenden Teilstücks obliegt dem billigen Ermessen Birgits Naturerlebnis und wird dem Kunden rechtzeitig vor Saisonbeginn mitgeteilt.

 

Mindestens die Hälfte der Fläche wird durch Birgits Naturerlebnis unter Berücksichtigung der gemüsebaulichen Erfordernisse vor bepflanzt bzw. eingesät (außer bei der 2ten Variante, des Mietgartens). Die Zusammenstellung der Gemüsekulturen wird dabei durch Birgits Naturerlebnis festgelegt.

 

Neben den in den Nutzungsbedingungen enthaltenen Leistungen bieten Birgits Naturerlebnis weiteren saisonbezogenen Service an. Eine Übersicht der in der jeweiligen Saison enthaltenen Leistungen findet der Kunde auf der Website Birgits Naturerlebnis unter: http://www.birgits-naturerlebnis.at

 

Das Datum des Saisonbeginns wird durch Birgits Naturerlebnis festgelegt und dem Kunden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt. Frühestens beginnt die Saison am 20. April eines Jahres, spätestens am 31. Mai. Der genaue Termin kann witterungsbedingt variieren. Ausnahmen hierzu werden von den Ackerhelden festgelegt. Der früheste Termin zum Saisonstart auf der Anlage in Zwettl, Oberhof 28 ist der 22. Mai 2023.

 

Der Gemüseanbau ist in der Zeit vom Saisonbeginn bis Ende Oktober beziehungsweise zulässig. Außerhalb dieser Zeit ist eine Bewirtschaftung ausgeschlossen.

 

§ 2 Vertragsdauer

 

Dieser Vertrag wird für den Zeitraum vom Saisonbeginn bis zum Saisonende eines Kalenderjahres geschlossen. Danach endet das Vertragsverhältnis automatisch.

 

§ 3 Vergütung

 

Die Vergütung für die Überlassung des Teilstücks für den Zeitraum vom Saisonbeginn bis Ende Oktober entspricht dem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe des Kunden auf der Website http://www.birgits-naturerlebnis.at für den gewählten Standort und die gewählte Teilstückgröße gültigen Preis und ist im Voraus innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Vertrages zu entrichten.

 

Sofern nach 14 Tagen kein Zahlungseingang erfolgt ist, wird dem Kunden eine Zahlungserinnerung per Mail zusendet. Ist auch nach weiteren 5 Tagen kein Zahlungseingang erfolgt, hat Birgits Naturerlebnis das Recht, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4 Kein Recht zur Unterverpachtung

 

Die Überlassung des Vertragsgegenstandes oder einzelner Teile des Vertragsgegenstandes an Dritte ist ausgeschlossen. Dem Kunden steht es aber selbstverständlich frei, mit Dritten gemeinsam den Gemüseanbau auf dem Vertragsgegenstand zu bearbeiten.

 

§ 5 Weitere Pflichten des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet

- den Vertragsgegenstand im Zeitraum vom Saisonbeginn bis zum Saisonende eines Jahres ordnungsgemäß zu bewirtschaften, dies beinhaltet insbesondere die regelmäßige Bekämpfung von Unkraut, so dass dieses weder zur Samenreife gelangt, noch Nachbarparzellen beeinträchtigt;

- die übernommene Bepflanzung und Aussaat ordnungsgemäß zu pflegen, dies beinhaltet insbesondere den Pflanzenschutz vom Zeitpunkt des Saisonbeginns an;

- die Regelungen und Auflagen des Landwirts, zu dessen Betrieb der Vertragsgegenstand gehört, zu beachten und zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Entsorgung von Abfällen und die Pflege des Vertragsgegenstandes;

- die Richtlinien des ökologischen Anbauverbands zu beachten, von dem der Betrieb zertifiziert ist und zu deren Einhaltung sich der Landwirt seinerseits verpflichtet hat. Die einzelnen Richtlinien sind unter Birgits naturerlebnis.at einsehbar;

- dazu gehört auch insbesondere, dass Jungpflanzen, Saatgut und sonstige Materialien nachweislich nach den entsprechenden Richtlinien biozertifiziert sind, dies ist Birgits Naturerlebnis unaufgefordert per Mail nachzuweisen (z.B. durch Einreichen einer Kopie des Kaufbelegs oder eine andere Form des Belegs, aus dem die Biozertifizierung eindeutig, etwa durch Sichtbarkeit des Öko-Kontrollstellen-Codes, hervorgeht).

 

Der Kunde hat es zu unterlassen, auf dem Vertragsgegenstand Bauten, auch nur vorübergehende, zu errichten.

 

Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, ist Birgits Naturerlebnis nach einmaliger schriftlicher Mahnung mit einer Fristsetzung von 10 Tagen berechtigt, das betreffende Teilstück umzupflügen oder anderweitig auf Kosten des Kunden in Bewirtschaftung zu bringen, um z.B. Flurschäden durch wucherndes Unkraut oder die Schädigung von benachbarten Teilstücken zu verhindern.

 

Bei Verwendung von nicht biozertifizierten Pflanzen oder Saatgut oder der Verwendung von unzulässigen Dünge-, Schädlingsbekämpfungs-, Unkrautvernichtungs- oder sonstigen Mitteln stellt Birgits Naturerlebnis dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 100 Euro in Rechnung. Ferner führt dies zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

 

§ 6 Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes

 

Birgits Naturerlebnis gewährleistet, dass sich der Vertragsgegenstand zum Gemüsebau eignet. Weitere Garantien oder Zusicherungen werden nicht abgegeben.

 

Birgits Naturerlebnis übernimmt keine Haftung für Missernten, insbesondere infolge höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, Schädlingsbefall, Wildfraß oder Diebstahl.

 

§ 7 Verkehrssicherungspflichten

 

Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht für den Vertragsgegenstand nach dem Saisonbeginn. Er hat Birgits Naturerlebnis , sofern diese für Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen werden, von Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

 

§ 8 Pflicht bei Vertragsbeendigung

 

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, den Vertragsgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht. Dies beinhaltet insbesondere, jegliche Gegenstände abzuräumen, die der Kunde dorthin verbracht hat, wie z.B.: Rank-hilfe jeglicher Art (auch Holz- & Bambusstäbe), Beet-schild jeglichen Materials, Klammern, Drähte, Bänder, Schnüre, Netze, Haken, Steine, Saatguttütchen, Flaschen, Windräder, andere Aufsteller und Ähnliches wieder zu entfernen und mitzunehmen.

 

Ist der Vertragsgegenstand nicht oder nicht vollständig geräumt, wird Birgits Naturerlebnis dies auf Kosten des Kunden übernehmen. Dem Kunden werden dafür mindestens 50 Euro in Rechnung gestellt. Sollten die tatsächlichen Kosten der Räumung höher liegen (z.B. durch Kosten der Entsorgung), werden diese wie angefallen in Rechnung gestellt.

 

 

§ 9 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.

 

§ 10 Der Kunde bestätigt die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und diese als Vertragsbestandteil zu akzeptieren.

 

Der Gerichtsstand ist Zwettl und es gilt das österreichische Recht.

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

Änderungen und Satzfehler sind vorbehalten.

 

 

Stand der AGB: 14.03.2023